Knapper werdende Energievorräte und steigende Energiepreise sollten jeden Hauseigentümer und verantwortlichen Vermieter veranlassen, die Energiekosten eines Hauses durch moderne Heizsysteme und optimale Wärmedämmungsmaßnahmen möglichst gering zu halten; für den, der dennoch einer separaten Aufforderung bedurfte, ist durch die zum 01.10.2009 in Kraft getretene neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) Handlungsbedarf gegeben.
Pflichtmaßnahmen für alle Hauseigentümer
Energetische Modernisierungsmaßnahmen werden für jeden Hauseigentümer insoweit Pflicht, als bis 2011 alle obersten begehbaren Geschossdecken und alle obersten, nicht begehbaren Decken eines Gebäudes eine Wärmedämmung erhalten müssen. Darüber hinaus sind alle vor 1990 eingebauten Nachtspeicherheizungen bis 2019 und alle Geräte, die ab 1990 eingebaut worden sind, 30 Jahre nach Einbau durch neue Nachtspeicherheizungen zu ersetzen. Ferner mussten schon nach der alten EnEV alle vor 1978 eingebauten Heizkessel ausgetauscht werden; darüber hinaus müssen in vermieteten Häusern die zugängigen Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Kellerräumen wärmegedämmt werden. Verstöße gegen die EnEV können mit Geldstrafen bis zu Euro 15.000 geahndet werden.
Pflichtmaßnahmen bei Umbau/Modernisierungsarbeiten
Die für Neubauten vorgeschriebenen Energieeinsparmaßnahmen sind auch bei Modernisierung oder Sanierung von Altbauten zu beachten, sobald zehn Prozent eines Bauteils verändert werden. Zur energetischen Modernisierung zählen unter anderem die Wärmedämmung von Fassaden und Dächern, der Austausch von Fenstern, die Anbringung von Roll-Läden, die Wärmedämmung der Kellerwände und -decken und die Erneuerung der Heizsysteme. Viele Hausbesitzer ergänzen bestehende, durch Gas, Öl oder Pellets betriebene Heizsysteme durch Kachel- oder Kaminöfen und/oder Solarkollektoren. Neben den gesetzlichen Vorschriften ist auch der bei Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes notwendige Energieausweis ein Anreiz für eine energetische Modernisierung eines Gebäudes.












